Neue Berechnung Ein Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser.Nicht anwendbar ist er zum Beispiel für Sozialwohnungen während der Bindung, möblierte oder teilmöblierte Wohnungen (eine Einbauküche zählt nicht als Möblierung), einzeln vermietete Zimmer in einer Wohnung, Wohnheime, Ferienwohnungen sowie Dienst- und Hausmeisterwohnungen.Für welche Wohnungsgrößen und Baujahre er gilt, steht in Schritt 2.
Schritt 1 von 2: Adresse der Wohnung und Stichtag. Vorname und Nachname sind freiwillig.
Sie rechnen ohne Anmeldung. Sie erhalten das Ergebnis mit PDF und einem Link zum Weitergeben. Notizen, Fotos und Freigaben per Mail gibt es mit einem Konto.